EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)
Am 10. März 2021 ist mit der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) ein Regelwerk in Kraft getreten, mit dem die EU die Nachhaltigkeitsprofile von Fonds für Anleger leichter vergleichbar und verständlich machen will. Hierzu gliedert die Verordnung Finanzprodukte in verschiedene Kategorien und gibt Messgrößen vor, mit denen sich die Auswirkungen des Anlageprozesses jedes Fonds auf die Themenkomplexe Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG) bewerten lassen.
Wie der Name schon sagt, liegt der Schwerpunkt der Verordnung auf den Offenlegungspflichten der Anbieter. Auf dieser Seite legen wir unseren Umgang mit der SFDR dar und beschreiben – im Einklang mit dieser Rechtsnorm – unsere eigenen Richtlinien und Verfahren für diesen Themenkomplex.
Auch für viele unserer Kunden gelten diese Anforderungen. Zusätzlich zu den Angaben in unseren Prospekten, Jahresberichten und auf dieser Webseite werden wir unseren Kunden die Informationen bereitstellen, die sie zur Einhaltung der SFDR benötigen.
Hintergrund der SFDR und Auswirkungen auf Aviva Investors
Die SFDR ist ein Baustein des allgemeineren EU-Rechtsrahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen – eines umfassenden Pakets erweiterter EU-weiter Vorschriften. Bestandteile dieses Rechtsrahmens sind auch der Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, der die nachhaltige Geldanlage in der EU fördern soll, und eine Taxonomie, mit der sich wirtschaftliche Tätigkeiten je nach ihrer Umweltwirkung in bestimmte Kategorien einteilen lassen und EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden sollen.
Produktbezogene Berichtspflichten gemäß SFDR
Der Aspekt der SFDR, der am stärksten ins Auge fällt und die größten Auswirkungen hat, ist das Berichtsformat, das Fonds und Mandate gemäß Artikel 8 und 9 einhalten müssen. Zudem unterliegen die Fonds, die keinerlei Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlageprozess integriert haben oder nachhaltige Investitionsziele verfolgen, Artikel 6. Diese Fonds können zwar nach wie vor in der EU vertrieben werden, dürften aber nicht mehr als Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen beworben werden.
Unter Artikel 8 fallen Produkte, die unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen bewerben – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Artikel 9 gilt für Produkte, mit denen eine nachhaltige Investition angestrebt wird.
Aviva Investors - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Vergütungspolitik
Um die Anforderungen in Artikel 5 SFDR zu erfüllen, haben wir zusätzliche Informationen zur Vergütung und zu ESG in unserem Säule-3-Offenlegungsbericht veröffentlicht.
Asset Class Sustainability Risk Policies
Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken auf privaten Märkten
Diese Richtlinie beschreibt, wie wir auf den privaten Märkten Nachhaltigkeitsaspekte in den Anlageprozess jeder Anlageklasse integrieren. Die privaten Märkte umfassen Immobilienanleihen und -aktien, Infrastrukturanleihen und -aktien, private Unternehmensanleihen sowie strukturierte Finanzierungen, Beteiligungen, Wachstum und Naturkapital.
Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken auf öffentlichen Märkten
Diese Richtlinie beschreibt, wie wir auf öffentlichen Märkten Nachhaltigkeitsaspekte in den Anlageprozess jeder Anlageklasse integrieren. Die öffentlichen Märkte umfassen Renten-, Aktien- und Multi-Asset-Fonds. Beispiele hierfür sind Fonds, die von Aviva Investors verwaltet werden und vornehmlich in Aktien und Anleihen investieren, sowie Geldmarktfonds.
Für damit in Zusammenhang stehende Richtlinien und Dokumente sei auf diese Seite verwiesen.
Sustainability Risk Policy Aviva Investors Luxembourg
Aviva Investors Luxembourg (AILX) ist sich seiner Pflichten als langfristig orientierter Verwalter von Kundenvermögen bewusst und stellt sich der damit einhergehenden Verantwortung in der festen Überzeugung, dass die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, kurz: ESG) für die Renditen von Investments und die Erträge der Kunden von wesentlicher Bedeutung sein können. In der Richtlinie sind die Kernelemente des ESG-Konzepts von AILX dargelegt. Unter anderem werden Nachhaltigkeitsrisiken und deren Relevanz für die von uns angebotenen Fonds aufgezeigt.
Luxemburger SICAV-Fonds mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 und 9)
Aviva Investors verfügt über eine breite Palette von Teilfonds mit Artikel-8-Status und bestimmten Artikel-9-Fonds. Um sicherzustellen, dass die Portfolioanlagen dieser Fonds mit unserer Verpflichtung zur Förderung ökologischer und sozialer Merkmale im Einklang stehen, umfasst unser Anlageprozess wichtige Nachhaltigkeitsaspekte wie ESG-Filter und branchenbezogene Ausschlusskriterien sowie die Einbeziehung von ESG-Informationen.
Wir nehmen aber auch aktiv unsere Rolle als verantwortungsvoller Eigentümer wahr. Dabei suchen wir proaktiv den Dialog mit Stakeholdern auf verschiedenen Ebenen des Finanzsystems, auch mit politischen Entscheidungsträger und Aufsichtsbehörden, um langfristigen maximalen Wert für Anleger zu schaffen – ein Ansatz, den wir als „ganzheitliches Stewardship“ bezeichnen. Diese Stewardship-Aktivitäten fügen sich in den übergreifenden Nachhaltigkeitsansatz bei Aviva Investors ein.
Für weitere Informationen zu diesen Fonds beachten Sie bitte den Prospekt und die Folgenabschätzungsmatrix der SICAV unten. Detaillierte vorvertragliche Informationen finden Sie im Prospekt und auch in dem Bereich mit Produktinformationen auf dieser Webseite.
Offenlegung von Produktinformationen auf der Internetseite
Für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, müssen Finanzmarktteilnehmer bestimmte Produktinformationen für Artikel 8- und Artikel 9-Fonds (gemäß Artikel 10 Absatz 1 SFDR ) veröffentlichen.
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