EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)
Die am 10. März 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) ist ein Regelwerk für die Veröffentlichung nachhaltigkeitsbezogener Informationen durch Finanzmarktteilnehmer. Hinter der SFDR steht das Ziel, nachhaltigkeitsbezogene Angaben transparenter zu machen und stärker zu standardisieren, damit Anleger fundiertere Vergleiche zwischen Finanzprodukten anstellen können. Die Angaben im Rahmen der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten umfassen Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken und gegebenenfalls zu ökologischen, sozialen und Governance-Merkmalen von Finanzprodukten (ESG), damit Anleger beurteilen können, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess einbezogen werden.
Auf dieser Seite legen wir unseren Umgang mit der SFDR dar und beschreiben – im Einklang mit dieser Rechtsnorm – unsere eigenen Richtlinien und Verfahren für diesen Themenkomplex.
Auch für viele unserer Kunden gelten diese Anforderungen. Zusätzlich zu den Angaben in unseren Prospekten, Jahresberichten und auf dieser Webseite werden wir unseren Kunden die Informationen bereitstellen, die sie zur Einhaltung ihrer eigenen Offenlegungspflichten benötigen.
Hintergrund der SFDR und Auswirkungen auf Aviva Investors
Die SFDR ist ein Baustein des größeren EU-Rechtsrahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen – eines umfassenden Pakets strengerer EU-weiter Vorschriften. Dieser Rahmen umfasst auch den Sustainable Finance Action Plan zur Förderung nachhaltiger Investitionen in der gesamten EU sowie die EU-Taxonomie-Verordnung, ein Klassifizierungssystem, das anhand detaillierter regulatorischer Kriterien festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
Produktbezogene Berichtspflichten gemäß SFDR
Die SFDR legt unterschiedliche Offenlegungspflichten für Finanzprodukte fest, die auf den in bestimmten Artikeln der Verordnung festgelegten Kriterien basieren. Die Merkmale und Ziele eines Finanzprodukts legen fest, in welchem Umfang Informationen offengelegt werden müssen.
Produkte, mit denen gemäß Artikel 9 eine nachhaltige Investition angestrebt wird, unterliegen den umfassendsten nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.
Unter Artikel 8 fallen Produkte, die unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen bewerben – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Artikel 8-Produkte können zwar nachhaltige Anlagen tätigen, verfolgen jedoch nicht zwangsläufig ein nachhaltiges Anlageziel, sodass für sie entsprechende Offenlegungspflichten gelten.
Artikel 6-Produte bewerben weder ökologische oder soziale Merkmale noch verfolgen sie ein nachhaltiges Anlageziel. Bei diesen Produkten werden Nachhaltigkeitsrisiken zwar möglicherweise auch in den Anlageprozess einbezogen, sie unterliegen jedoch weniger strengen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten als Artikel-8- und Artikel-9-Produkte und dürfen nicht als Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen beworben werden.
Luxemburger SICAV-Fonds mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 und 9)
Aviva Investors verfügt über eine breite Palette von Teilfonds mit Artikel-8-Status und bestimmten Artikel-9-Fonds. Um sicherzustellen, dass die Portfoliobestandteile bei diesen Fonds mit unserer für diese Fonds geltenden Verpflichtung zur Förderung ökologischer und sozialer Aspekte im Einklang stehen, umfasst unser Anlageprozess wichtige Nachhaltigkeitskomponenten wie ESG-Screenings anhand entsprechender Filterkriterien, Sektorausschlüsse und die Einbeziehung von ESG-Hintergrundinformationen.
Wir nehmen aber auch aktiv unsere Rolle als verantwortungsvoller Eigentümer wahr. Dabei suchen wir proaktiv den Dialog mit Stakeholdern auf verschiedenen Ebenen des Finanzsystems, auch mit politischen Entscheidungsträgern und Aufsichtsbehörden, um langfristigen maximalen Wert für Anleger zu schaffen – ein Ansatz, den wir als „ganzheitliches Stewardship“ bezeichnen. Diese Stewardship-Aktivitäten fügen sich in den übergreifenden Nachhaltigkeitsansatz bei Aviva Investors ein.
Für weitere Informationen zu diesen Fonds beachten Sie bitte die in unserem Fondscenter verfügbaren Informationen, zu denen sie über den Link unten gelangen. Detaillierte vorvertragliche Informationen finden Sie im Fondsprospekt und auch in dem Bereich mit Produktinformationen auf dieser Webseite.
Offenlegung von Produktinformationen auf der Internetseite
Für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, müssen Finanzmarktteilnehmer bestimmte Produktinformationen für Artikel 8- und Artikel 9-Fonds (gemäß Artikel 10 Absatz 1 SFDR) veröffentlichen.
Aviva Investors - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Vergütungspolitik
Um die Anforderungen in Artikel 5 SFDR zu erfüllen, haben wir zusätzliche Informationen zur Vergütung und zu ESG in unserem Säule-3-Offenlegungsbericht veröffentlicht.
Sustainability Risk Policies
Private Markets Sustainability Risk Policy
In dieser Richtlinie ist beschrieben, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte im Anlageprozess für die jeweilige Private-Markets-Anlageklasse berücksichtigen. Der Begriff „Private Markets“ umfasst die Segmente Real Estate Debt und Equity, Infrastructure Debt und Equity, Private Corporate Debt, strukturierte Finanzierungen, Venture Capital, Wachstums- und Naturkapital.
Private Markets Sustainability Risk Policy
In dieser Richtlinie ist beschrieben, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte im Anlageprozess für die jeweilige Public-Markets-Anlageklasse berücksichtigen. Der Begriff „Public Markets“ umfasst die Segmente Anleihen, Aktien und Multi-Asset-Fonds. Beispiele hierfür sind von Aviva Investors verwaltete Fonds, die hauptsächlich in Aktien und Anleihen, aber auch in Geldmarktfonds investieren.
Sustainability Risk Policy Aviva Investors Luxembourg
Aviva Investors Luxembourg (AILX) ist sich seiner Pflichten als langfristig orientierter Verwalter von Kundenvermögen bewusst und stellt sich der damit einhergehenden Verantwortung in der festen Überzeugung, dass die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, kurz: ESG) für die Renditen von Investments und die Erträge der Kunden von wesentlicher Bedeutung sein können. In der Richtlinie sind die Kernelemente des ESG-Konzepts von AILX dargelegt. Unter anderem werden Nachhaltigkeitsrisiken und deren Relevanz für die von uns angebotenen Fonds aufgezeigt.
Für damit in Zusammenhang stehende Richtlinien und Dokumente sei auf diese Seite verwiesen.
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